Wo Geothermie genutzt werden kann
Das Erstellen von Erdwärmesonden ist bewilligungspflichtig. Die Erteilung von Bewilligungen obliegt dem Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA). Die Zulässigkeit von Erdwärmesondenanlagen richtet sich nach den geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen im Untergrund. Die Karte berücksichtigt die Einflussfaktoren, welche für die Bewilligung von Erdwärmesonden erforderlich sind. Nicht berücksichtigt werden Bereiche von Untertagebauten und Leitungen. Die Darstellung erfolgt so, dass für jeden Grundeigentümer ersichtlich ist, ob eine Erdwärmesonde grundsätzlich bewilligt werden kann oder nicht, ob eine Tiefenbeschränkung besteht oder ob allenfalls genauere Abklärungen notwendig sind.