Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Müller + Hänni AG. 

1.2 Diese AGB regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen der angebotenen Leistungen durch die Müller + Hänni AG.

1.3 Anderslautende Bedingungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Müller + Hänni AG ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. 

2. Angebot

2.1 Ein Angebot ist während der von der Müller + Hänni AG genannten Frist (Gültigkeit 30 Tage ab Ausstellungsdatum) verbindlich. 

2.2 Zusätzliche Anforderungen, die nicht im Angebot enthalten oder nach Vertragsabschluss eingebracht werden, sind separat zu vereinbaren und schriftlich mit gegenseitiger Unterzeichnung festzuhalten. 

3. Vertragsabschluss

3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. 

3.2 Der Vertragsabschluss muss schriftlich erfolgen und vom Auftragsgeber unterzeichnet werden. 

3.3 Bei einer Uneinigung während der Umsetzung der Arbeiten, gelten die schriftlich abgemachten und unterzeichneten Vertragsinhalte. 

4. Leistungen

Der Umfang der Leistungen wie auch die Leistungsabgrenzungen, sind im Werkvertrag, Offerte oder der Auftragsbestätigung festgelegt. 

5. Vergütung 

5.1 Wird im Werkvertrag, Offerte oder Auftragsbestätigung festgelegt. 

5.2 Ohne abweichende Vereinbarung werden die Arbeiten und das Material nach Zeit und Aufwand gemäss Werkvertrag, Offerte oder Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt. 

5.3 Vom Kunden verlangte Mehrleistungen und Änderungen werden zu den im Werkvertrag, Offerte oder Auftragsbestätigung angewendeten Ansätzen in Rechnung gestellt. Verlangte Überzeit und Sonntagsarbeit werden gemäss schweizerischem Arbeitsrecht in Rechnung gestellt. 

6. Zahlungsbedingungen 

6.1 Sofern keine anderen Abmachungen vereinbart sind, gelten folgende Zahlungsbedingungen. Rechnungen für Installationen und Lieferungen sind zahlbar innert 30 Tage rein netto. 

6.2 Bei Zahlungsverzug ist die Müller + Hänni AG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

6.3 Akonto-Rechnungen werden wie folgt gestellt: 

  • 40% bei Auftragsvergabe und sind zahlbar innert 10 Tage
  • 30% bei Arbeitsbeginn und sind zahlbar innert 10 Tage
  • 30% bei Schlussrechnung und sind zahlbar innert 30 Tage 

7. Termine 

7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Müller + Hänni AG alle für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. 

7.2 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn dies die Parteien im Werkvertrag, Offerte oder Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart haben. 

7.3 Kann die Leistung aufgrund von Verzögerungen infolge von höherer Gewalt, behördlichen Massnahmen, Umweltereignissen und bei Verspätungen, welche aufgrund von Abhängigkeiten von Dritten entstanden sind, nicht erbracht werden, ist die Müller + Hänni AG von der Einhaltung der vereinbarten Termine entbunden. 

8. Abnahme 

8.1 Die Arbeiten werden von der Müller + Hänni AG zusammen mit dem Kunden oder einem Beauftragten abgenommen. Sobald die Teil- oder Schlussabnahme durchgeführt und gemeldet wird, hat der Auftraggeber die Möglichkeit festgestellte Mängel innerhalb von 14 Tagen in schriftlicher Form der Müller + Hänni AG zu melden. Die festgestellten Mängel werden von der Müller + Hänni AG in einer angemessenen Frist behoben. Werden vom Auftraggeber keine Mängel gemeldet, gelten die Arbeiten als genehmigt. 

9. Garantieleistung 

9.1 Es gelten die Mängelrechte Gemäss SIA 118, unter Ausschluss von Artikel 181 und 182 SIA 118. 

10. Haftung 

10.1 Die Müller + Hänni AG haftet nur für Sach- und Personenschäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit während der Erfüllung des Auftrags entstanden sind. Die Müller + Hänni AG haftet nicht für entgangenen Gewinne, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter wie auch andere Folgeschäden. 

11. Eigentum 

11.1 Informationen zu Projekten wie z.B Pläne, Berechnungen, Dokumenten, Schemata, Zulassungen usw. sind Eigentum der Müller + Hänni AG. Ohne Einwilligung der Müller + Hänni AG, ist die direkte Weitergabe oder die Weitergabe der Dokumente mit abgedeckten Preisen an Dritte untersagt. 

11.2 Die Müller + Hänni AG behält sich bei nicht Einhaltung des erwähnten Punkt 11.1 oder nicht Erhalt des Auftrags vor, die entstandenen Aufwände für die Erstellung der Dokumentationen in Rechnung zu stellen. 

12. Datenschutzerklärung 

12.1 Ein transparenter Umgang mit Personendaten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Die vorliegende Datenschutzerklärung https://www.mh-haustechnik.ch/impressum informiert darüber, welche Personendaten wir zu welchem Zweck erheben und an wen wir diese weitergeben. Wir überprüfen und erneuern diese Datenschutzerklärung regelmässig, um höchste Transparenz gewährleisten zu können. 

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht 

13.1 Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtstand ist Thun. 

14. Schlussbestimmungen 

14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 


Version Juni 2024 

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